Bundesrats-Entscheid vom 14. April, 2020
Dass ich wieder meinen Beruf ausüben darf, ist natürlich eine positive Sache. Die Terrasse, bzw. Gartenwirtschaft im Frühling zu öffnen, ist, wetterbedingt, immer eine Lotterie. Dass uns unter diesen Umständen die Gaststube nicht zur Verfügung steht, schwächt unsere Erwerbsmöglichkeiten jedoch beträchtlich. Gerade deswegen sind Aufwand und Ertrag in einem gesunden Verhältnis zu halten.
Unser Angebot ist deshalb in dieser Übergangsphase reduziert.
Es gelten die BAG-Verordnung bei Ihrem Besuch unter der Kastanie.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
Öffnungszeiten:
(gelten nicht bei regnerischer, kühler oder zu windiger Witterung)
Montag 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sonntag 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Angebot Speisen: Das Take-Away-Angebot wird weitergeführt wie gehabt:
https://www.gastlicheradler.ch/adler-speisekarte/
Diese Gerichte-Angebot gilt, mit einem kleinen Aufpreis, auch in der Gartenwirtschaft.
Angebot Getränke:
Normales Angebot.
Gastlicher Adler, Unterstammheim, 17.04.2021 Thomas Frei